Gerade bei längeren Handwerks- und Bauprojekten wird nicht nur eine einzelne Leistung berechnet. Mehrere Abschläge müssen aufeinander aufbauen und am Ende in einer verständlichen Schlussrechnung zusammenlaufen.
Kumulierte Abschlagsrechnungen verständlich erstellen
Bei einer kumulierten Abschlagsrechnung erfasst du den gesamten bisher erreichten Leistungsstand. Rechnungsblick übernimmt ausgewählte frühere Abschlagsrechnungen und zieht die bereits berechneten Beträge je Steuerkategorie ab. So entsteht der aktuelle Abschlag, ohne dass frühere Leistungen doppelt berechnet werden.
Auftragssumme, Leistungsstand, bisher berechnet und aktueller Rechnungsbetrag bleiben getrennt sichtbar. Dadurch lässt sich die Berechnung vor dem Export kontrollieren und auch für den Rechnungsempfänger leichter nachvollziehen.
Die Schlussrechnung führt alle Abschläge zusammen
In der Schlussrechnung steht die gesamte erbrachte Leistung den bereits gestellten Abschlagsrechnungen gegenüber. Rechnungsblick berechnet daraus den noch offenen Betrag und stellt die Entwicklung des Auftrags übersichtlich dar.
Ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt wird separat vom Zahlbetrag abgezogen. Er erscheint nicht als negative Leistungsposition und verändert dadurch nicht versehentlich den ausgewiesenen Leistungsumfang.
Rechnungen nach § 13b UStG sauber vorbereiten
Für passende Bauleistungen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen. In Rechnungsblick wählst du dafür den §-13b-Modus: Die Positionen werden ohne ausgewiesene Umsatzsteuer ausgegeben, der notwendige Hinweis wird ergänzt und die E-Rechnung erhält die passende Steuerkategorie.
Ob § 13b für einen konkreten Auftrag gilt, hängt von den beteiligten Unternehmen und der ausgeführten Leistung ab. Rechnungsblick unterstützt die korrekte Rechnungsausgabe, ersetzt aber keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls.
Häufige Fragen
Was bedeutet kumulierte Abschlagsrechnung?
Sie zeigt den gesamten Leistungsstand bis zum Rechnungsdatum. Bereits gestellte Abschläge werden davon abgezogen, sodass nur der neu entstandene Rechnungsbetrag offen bleibt.
Kann Rechnungsblick frühere Abschläge automatisch abziehen?
Ja. Du wählst die zugehörigen Abschlagsrechnungen aus. Rechnungsblick berücksichtigt deren Beträge getrennt nach Steuerkategorie.
Wie entsteht die Schlussrechnung?
Die Schlussrechnung übernimmt die gesamte erbrachte Leistung und stellt ihr alle berücksichtigten Abschlagsrechnungen gegenüber. Daraus ergibt sich der verbleibende Rechnungsbetrag.
Wird ein Sicherheitseinbehalt von der Leistung abgezogen?
Nein. Rechnungsblick behandelt ihn als eigenen Abzug vom Zahlbetrag und nicht als negative Leistungsposition.
Unterstützt Rechnungsblick § 13b UStG?
Ja. Der Steuermodus erzeugt die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis, ergänzt den erforderlichen Hinweis und verwendet die passende Kategorie für die E-Rechnung.
Eignet sich Rechnungsblick für Handwerksbetriebe?
Ja. Die Funktionen sind für nachvollziehbare Abschlags- und Schlussrechnungen bei längeren Aufträgen und Bauprojekten ausgelegt.
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